hiermit lädt der TSV Wetschen von 1920 e. V. zur Jahreshauptversammlung für die Jahre 2022 und 2023 ein. Diese wird am Freitag, 22. November 2024 ab 19:30 Uhr im Saal im Gasthaus Recker (Diepholzer Str. 81, 49453 Wetschen) stattfinden.
In der Mitgliederversammlung am 22.11.2024 wird beschlossen, die Satzung des TSV Wetschen in der Fassung vom 09.02.2018 wie folgt zu ändern:
§ 4 – Verbandsmitgliedschaften
In Nr. 1, b wird „Niedersächsischer Tennisverband e. V.“ geändert in „Tennisverband Niedersachsen-Bremen e. V.“
§ 12 – Die Mitgliederversammlung
Nr. 2: Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Die Mitgliederversammlung soll bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres durchgeführt werden.
§ 14 – Der Vorstand
Nr. 1: Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus:
1. Vorsitzende/r
2. Vorsitzende/r
1. Geschäftsführer/in Finanzen
2. Geschäftsführer/in Finanzen
1. Geschäftsführer/in Verwaltung und Medien
2. Geschäftsführer/in Verwaltung und Medien
1. Geschäftsführer/in Sportbetrieb – Sportstätten
2. Geschäftsführer/in Sportbetrieb – Sportstätten
Nr. 3: Hinzugefügt wird: Ein während einer Wahlperiode des Vorstandes hinzugewähltes Mitglied, wird bis zum Ende der laufenden Wahlperiode gewählt.
Nr. 10: Der Vorstand regelt die Zuständigkeiten der einzelnen Vorstands-Mitglieder.
Nr. 11: Der Vorstand kann einzelne Aufgaben auf weitere Vereins-Mitglieder übertragen.
Satzung des TSV Wetschen - Stand: 2018
Der Vorstand freut sich auf reges erscheinen seiner Mitglieder und Interessierten!
Sportliche Grüße
Vorstand - TSV Wetschen