Einladung zur Jahreshauptversammlung

Einladung zur Jahreshauptversammlung

News - Tennis Vorstand ... 22.10.2024

JHV für die Jahre 2022 und 2023

hiermit lädt der TSV Wetschen von 1920 e. V. zur Jahreshauptversammlung für die Jahre 2022 und 2023 ein. Diese wird am Freitag, 22. November 2024 ab 19:30 Uhr im Saal im Gasthaus Recker (Diepholzer Str. 81, 49453 Wetschen) stattfinden.

Tagesordnung

  • 1. Eröffnung durch den Vorstand
  • 2. Gedenken verstorbener Mitglieder
  • 3. Verlesung des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2020/2021 vom 29.04.2022 und Genehmigung
  • 4. Aufnahme neuer Mitglieder / Feststellung stimmberechtigter Mitglieder
  • 5. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
  • 6. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
  • 7. Wahl einer Kassenprüferin/eines Kassenprüfers
  • 8. Satzungsänderung mit Beschlussfassung
  • 9. Vorstandswahlen:
      • 1. Geschäftsführer Finanzen
      • 2. Geschäftsführer Finanzen
      • 1. Geschäftsführer Verwaltung & Medien
      • 2. Geschäftsführer Verwaltung & Medien
      • 1. Geschäftsführer Sportbetrieb & Sportstätten
      • 2. Geschäftsführer Sportbetrieb & Sportstätten
  • 10. Anträge/Verschiedenes

 

Satzungsänderung

In der Mitgliederversammlung am 22.11.2024 wird beschlossen, die Satzung des TSV Wetschen in der Fassung vom 09.02.2018 wie folgt zu ändern:

§ 4 – Verbandsmitgliedschaften

In Nr. 1, b wird „Niedersächsischer Tennisverband e. V.“ geändert in „Tennisverband Niedersachsen-Bremen e. V.“

§ 12 – Die Mitgliederversammlung

Nr. 2: Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Die Mitgliederversammlung soll bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres durchgeführt werden.

§ 14 – Der Vorstand

Nr. 1: Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus:

1. Vorsitzende/r

2. Vorsitzende/r

1. Geschäftsführer/in Finanzen

2. Geschäftsführer/in Finanzen

1. Geschäftsführer/in Verwaltung und Medien

2. Geschäftsführer/in Verwaltung und Medien

1. Geschäftsführer/in Sportbetrieb – Sportstätten

2. Geschäftsführer/in Sportbetrieb – Sportstätten

Nr. 3: Hinzugefügt wird: Ein während einer Wahlperiode des Vorstandes hinzugewähltes Mitglied, wird bis zum Ende der laufenden Wahlperiode gewählt.

Nr. 10: Der Vorstand regelt die Zuständigkeiten der einzelnen Vorstands-Mitglieder.

Nr. 11: Der Vorstand kann einzelne Aufgaben auf weitere Vereins-Mitglieder übertragen.

 

Satzung des TSV Wetschen - Stand: 2018

 

Der Vorstand freut sich auf reges erscheinen seiner Mitglieder und Interessierten!

 

Sportliche Grüße

Vorstand - TSV Wetschen

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